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   OLG Frankfurt, 16.05.2001 - 7 U 111/00   

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https://dejure.org/2001,7176
OLG Frankfurt, 16.05.2001 - 7 U 111/00 (https://dejure.org/2001,7176)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.05.2001 - 7 U 111/00 (https://dejure.org/2001,7176)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 7 U 111/00 (https://dejure.org/2001,7176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrzeugversicherung ; Verjährung; Diebstahlsentschädigung; Kraftfahrtversicherung ; Entschädigungsleistung; Ermittlungsverfahren

  • Judicialis

    StPO § 153 Abs. 2; ; VVG § ... 12 Abs. 1 S. 1; ; VVG § 12 Abs. 1 S. 2; ; VVG § 12 Abs. 2; ; BGB § 198; ; AKB § 15 Abs. 1; ; AKB § 15 Abs. 1 S. 1; ; AFB 87 § 16 Nr. 5; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 1 S. 1
    Maßgeblicher Fälligkeitszeitpunkt bei einem Ermittlungsverfahren gegen den VN

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 566
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Saarbrücken, 26.07.2004 - 5 W 85/04

    Krankentagegeldversicherung: Fälligkeit des Anspruchs auf Versicherungsleistungen

    Die Prüfung erstreckt sich dabei nicht nur darauf, in welchem Umfang, sondern auch auf die Frage, ob und wem gegenüber der Versicherer zur Leistung verpflichtet ist (OLG Frankfurt VersR 2002, 566; Prölss in Prölss-Martin, VVG, 27. Aufl., § 11 Rn. 3).
  • OLG Saarbrücken, 12.11.2008 - 5 U 216/08

    Hemmung der Verjährung durch Mitteilung der Prüfungeiner Kulanzzahlung durch den

    Nötig ist dabei die Beschaffung der Unterlagen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer dieses Zweigs - einschließlich einer gewissen Überlegungsfrist - braucht, uni den Versicherungsfall festzustellen und abschließend zu prüfen, ob und wem gegenüber er in welchem Umfang zur Leistung verpflichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.2002 - IV ZR 40/01, NVersZ 2002, 309, 310; OLG Frankfurt, VersR 2002, 566; Prölss/Martin-Prölss, aaO., § 11 VVG Rdn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2008 - 12 U 151/07
    Die "nötigen Erhebungen" liegen in der Beschaffung der Unterlagen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer des entsprechenden Versicherungszweiges beschaffen muss, um den Versicherungsfall feststellen zu können (Prölss, a.a.O., § 11 Rdnr. 3; Römer, in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl. 2003, § 11 Rdnr. 5; Senat, RuS 1993, 443; OLG Frankfurt, VersR 2002, 566; OLG Hamm, VersR 1977, 954, 955).
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